Städtebaulicher Entwurf
Die Lage am Rande am Ortsrand mit Blick nach Süden in die freie Landschaft und die Nähe zum Waidsee gibt dem Standort eine besondere Qualität, die mit einem hohen Freizeitwert verbunden ist. Dem entsprechend wird die in der vorgegebenen städtebaulichen Konzeption geplante Offenheit/Durchlässigkeit in Nord-Süd-Richtung durch die Stellung aller auf dem Baufeld 2 geplanten Gebäude konsequent umgesetzt. Durch die Ausbildung einer architektonisch hochwertig und ansprechend gestalteten Bebauung im Bereich des Ortsrands wird durch vier markante Punkthäuser, qualitätvoll angelegte Hausgruppen/Reihenhäuser und eine entsprechend sorgfältige Freiflächengestaltung ein qualitätvoller Übergang von der Stadt in die freie Landschaft geschaffen. In diesem Zusammenhang werden die Fuß- und Radwegeverbindungen zum südlich anschließenden, in Ost-West-Richtung verlaufenden Fuß- und Radweg und darüber hinaus in Richtung Waidsee ergänzt.
Der an der südlichen Grundstücksgrenze vorhandene Grünstreifen wird durch eine ergänzende Bepflanzung als „grüner Filter“ implementiert.
Die im B-Plans vorgegebenen Rahmenbedingungen werden vollumfänglich eingehalten. Dies gilt auch für die maximal zulässigen Gebäudehöhen.
Architektonisches Konzept Punkthäuser (2.3)
Die kubisch differenziert angelegten Punkthäuser erhalten eine horizontal strukturierte Fassade, die durch sandfarbene Bänder aus handwerklich gefertigten Wasserstrich-Backstein-Klinkern und Putzflächen (Besenstrich) geprägt wird.
Die vier Punkthäuser sind als 2- bzw. 3- Spänner mit einer Geschossigkeit von III+D angelegt.
Insgesamt sieht die Planung 35 Wohnungen vor d.h. 6 Stck. 4-5-Zi.-Wohnungen (18%), 18 Stck. 3-Zi.-Wohnungen (51%), 11 Stck. 1-2-Zi.-Wohnungen (31%).
Somit wird standortgemäß schwerpunktmäßig der Bedarf an Familienwohnungen erfüllt.
Die Hauseingänge befindet sich auf der nördlichen (Straßen-) Seite.
Es entstehen lichtdurchflutete, zeitgemäß moderne Wohnungen von hoher Qualität und Funktionalität mit einer guten Ausrichtung zum südlich gelegenen Grünstreifen und zur freien Landschaft.
Jeder Wohnung ist ein großzügig angelegter und privat nutzbarer Freibereich in Form eines Gartenterrasse, eines Balkons oder eines Dachgartens zugeordnet.
Die Anforderungen der LBO an die Barrierefreiheit werden vollumfänglich erfüllt. Die Personenaufzüge binden von der Tiefgarage ausgehend bis ins Dachgeschoss durch und erzeugen so eine barrierefreie Erschließung aller Wohnungen.
Die Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden nach DIN 4109-1 werden über passive Maßnahmen eingehalten.
Allgemeines Nutzungskonzept, Förderung sozialer Belange, Barrierefreiheit (2.3)
Die Anzahl der gewünschten Sozialwohnungen (SW) und preisgedämpften Wohnungen (PGW) wird im Baufeld 2.3 exakt gemäß der differenzierten Vorgaben zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Wohnungen sind in einer schematischen Übersicht und in den Grundrissplänen gekennzeichnet. Zur sozialen Durchmischung sind die gewünschten Sozialwohnungen nahezu gleichmäßig auf die vier Punkthäuser verteilt.
Die Anforderungen der LBO an die Barrierefreiheit werden ebenfalls eingehalten
Auch die für das Baufeld 2.3 vorgegebenen Vorgaben bzgl. uneingeschränkt rollstuhlgerecht auszubildender Wohnungen werden erfüllt.
Architektonisches Konzept Hausgruppen (2.1, 2.2)
Die Reihenhäuser zeigen sich als moderne, zeitgemäße und nachhaltig angelegte Zeilen, die den Straßenraum mit ihrem ansprechenden Erscheinungsbild positiv prägten. Die Häuser sind dabei als Einheit aus individuell gestalteten Einzelhäuser mit feinen Differenzierungen in der Fassade und Varianten in den Dachgeschossen angelegt. Die Reihenhäuser sind in drei verschiedenen, aufeinander abgestimmten Sandfarbtönen verputzt (Besenstrich).
Durch eine entsprechende Stellung der Baukörper wird die gewünschte Durchlässigkeit in Nord-Süd-Richtung geschaffen.Die Häuser orientieren sich daraus resultierend nach Osten und nach Westen.
Für das Baufeld 2.1 ist der Reihenhaus-Typ A (Hausbreite 6,5 m, Tiefe 12,00 m) vorgesehen.
Für das Baufeld 2.2 ist der Reihenhaus-Typ B (Hausbreite 6,0 m, Tiefe 13,00 m) vorgesehen.
Beide Typen zeichnen sich durch ihre vielfältigen Möglichkeiten in der Grundrissgestaltung aus. Somit sind auch Umnutzungen und Anpassungen auf Grund der flexiblen Grundrissstruktur und der klaren Zonierung einfach möglich. Festgelegt sind nur die Treppe und ein Schacht für die Nassräume.
Auf Grund der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des räumlichen Zuschnitts bieten sich die Reihenhäuser nicht nur für die klassische Nutzung an, Eltern und 2 Kinder, sondern ebenso auch für Wohngemeinschaften, Wohnen und Arbeiten und vieles mehr.
Von besonders hohem Wert sind die Terrassen im Dachgeschoss. Auch hier bietet sich durch die versetzt angeordneten Dachterrassen im Baufeld 2.1 und den Abstellräumen als Puffer im Baufeld 2.2 eine hohe Aufenthaltsqualität.
Die einzelnen Reihenhäuser werden im Erdgeschoss über eine attraktive Vorzone erschlossen. Der Stellplatz wirkt als Puffer und als vielfältig nutzbare Fläche wie z. B. für Fahrräder, Spielgerät, Straßenfeste etc. Eine halbhohe Wand schützt die anschließende, um 2 Stufen angehobene Terrasse vor dem Ess-/Küchenbereich. Vom Wohnbereich – im Baufeld 2.1 abgesenkt erreicht man direkt den niveaugleichen, ebenfalls durch eine halbhohe Mauer geschützten privaten Hof. Hier laden neben der Terrasse ein begrüntes Gartenteil mit Baum zum Verweilen und Entspannen ein. Am Ende des Grundstücks wird als Abschluss eine Pergola, eine überdeckte Terrasse oder ein Schuppen – je nach Wunsch der Bewohner - vorgeschlagen. Der Freibereich im Anschluss an das Wohnzimmer bietet Zonen, wohin man sich ganz privat zurückziehen, aber ebenso mit dem Nachbar Kontakt aufnehmen kann.
Der schmale Privatweg (Mistweg) im Anschluss an das Gartenteil bietet Kindern einen Erlebnisraum, fördert die Kommunikation im Quartier und erlaubt eine naheliegende Ver- und Entsorgung des Gartengrüns.
Freiflächen- und Grünraumkonzept
Die Stellung der verschiedenen Gebäude erzeugt qualitätvolle und abwechslungsreiche Außenräume mit hohen Aufenthaltsqualitäten. Dabei bleibt der schöne, auf dem südlichen Teil des Grundstücks befindliche Baumbestand erhalten. Es entstehen voneinander getrennte private und halböffentliche Freiflächen.
Den Wohnungen im EG der Punkthäuser sind jeweils einzelne, privat nutzbare Gärten zugeordnet. Die notwendigen Kleinkind-Spielflächen sind zwischen den Gebäuden 2.3-A und 2.3-B bzw. 2.3-C und 2.3-D angeordnet.
Die vier Punkthäuser erhalten Flachdächer mit einer extensiven Begrünung (Gründach-Aufbau mind. 10 cm).
Erschließungs- und Parkierungskonzept, Müllverwahrung
Baufeld 2.3: Die Zahl der erforderlichen PKW-Stellplätze wird gem. Anlage „PKW-Stellplatznachweis Geschosswohnungsbau“ zur Verfügung gestellt.
Für den Geschosswohnungsbau (2.3) sind60 PKW-Stpl. in der Tiefgarage vorgesehen.
Weitere 4 notwendige PKW-Stellplätze befinden sich oberirdisch im Bereich der nordwestlichen und nordöstlichen grundstücksecke von 2.3.
Die zusammenhängende Tiefgarage wir auf kurzem Wege von der Straße aus erschlossen. Es ist eine einspurige Zufahrt mit Ampelregelung und entsprechenden Wartebereichen vorgesehen.
Die den Anforderungen entsprechende Zahl von überdachten Fahrrad-Stellplätzen ist gem. Anlage „Fahrrad-Stellplatznachweis“ im UG vorgesehen. In die Gestaltung der Außenanlagen ist eine Anzahl von (nicht überdachten) Fahrrad-Stellplätzen integriert.
Zwischen den Häusern 2.3-A und 2.3-B bzw. 2.3-C und 2.3-D ist jeweils eine hochwertig gestaltete Müll- und Fahrradbox angeordnet.
Baufelder 2.1, 2.2: Die Zahl der erforderlichen PKW-Stellplätze wird gem. Anlage „PKW-Stellplatznachweis Hausgruppen“ zur Verfügung gestellt.
Vor jedem Reihenhaus ist ein offener PKW-Stellplatz angeordnet. Seitlich neben den Endhäusern befindet sich, soweit möglich, ein zusätzlicher Carport. Die restlichen notwendigen PKW-Stellplätze sind in den vorgegebenen Bereichen entlang der Straße nachgewiesen.
Die Müllstandorte und Fahrrad-Stellplätze befinden sich ebenfalls in den Vorgartenbereichen der Hausgruppen.
Nachhaltigkeit, Bauweise, Materialität,Wirtschaftlichkeit, Flexibilität
Die massive Bauweise ermöglicht mit den vorgesehenen wirtschaftlichen Deckenspannweiten ein den Anforderungen an den Lärmschutz entsprechendes wirtschaftliches Bauen.
Durch eine auf wenige tragende Innenwände/ Stützen reduzierte Tragstruktur und die geringe Zahl an Installationsschächten (übereinanderliegende Nassräume) ergibt sich ein hohes Maß an Flexibilität und möglicher Einflussnahme auf die weitere Grundrissgestaltung.
Durch baugleich gestapelte Grundrisse, die kompakte Ausbildung der Baukörper und deren gute Ausrichtung lässt sich auf wirtschaftliche Weise ein ökologisch nachhaltiger Energiestandard realisieren.
Energie
Alle Neubauten halten die Vorgaben der aktuell gültigen Energie-Einsparverordnung (EnEV). Zur Nutzung regenerativer Energien sind auf den flachen und den geneigten Dachflächen Solaranlagen vorgesehen.